Ist es legal, Kunden per WhatsApp um Bewertungen zu bitten? DSGVO und Best Practices
Klären Sie alle rechtlichen Fragen zum Versenden von WhatsApp-Nachrichten für Bewertungsanfragen: Was sagt die DSGVO, welche Rechtsgrundlage gilt und wie macht man es richtig.
Die Frage, die viele Unternehmen zurückhält
«Darf ich meinen Kunden eine WhatsApp senden und um eine Bewertung bitten?»
Die kurze Antwort: Ja, in den meisten Fällen, wenn es korrekt gemacht wird. Die lange Antwort erfordert ein Verständnis des anwendbaren Rechtsrahmens.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie einen Datenschutzspezialisten für Ihre spezifische Situation.
Welcher Rechtsrahmen gilt in Deutschland?
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Telefonnummern.
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG): regeln elektronische Marketingkommunikation.
Die Rechtsgrundlage: Einwilligung oder berechtigtes Interesse?
Ausdrückliche Einwilligung (Art. 6.1(a) DSGVO)
Der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt, Mitteilungen zu erhalten. Dies ist der sicherste Ansatz.
Wie Sie sie einholen: Im Kontaktformular, Buchungsformular oder Kassenbon stimmt der Kunde zu, WhatsApp-Nachrichten zu erhalten.
Berechtigtes Interesse (Art. 6.1(f) DSGVO)
Einen Kunden um Feedback zu einem soeben erhaltenen Service zu bitten kann als berechtigtes Interesse gelten, insbesondere wenn:
- Die Telefonnummer freiwillig vom Kunden angegeben wurde.
- Die Mitteilung direkt mit der bestehenden Geschäftsbeziehung zusammenhängt.
- Der Kunde leicht widersprechen kann.
Best Practices
1. Verwenden Sie die Nummer, die der Kunde Ihnen freiwillig gegeben hat
Die Nummer muss direkt vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung angegeben worden sein.
2. Informieren Sie den Kunden beim Service
Auf dem Kassenbon, Formular oder mündlich, informieren Sie ihn, dass Sie möglicherweise eine Folge-Nachricht senden werden.
3. Fügen Sie immer eine Abmeldeoption hinzu
«Antworten Sie STOP, wenn Sie keine weiteren Nachrichten erhalten möchten.»
4. Speichern Sie Nummern nicht länger als nötig
Legen Sie eine klare Aufbewahrungsrichtlinie fest (z.B. 12 Monate seit dem letzten Kontakt).
5. Dokumentieren Sie Ihre Rechtsgrundlage
Bei einer Prüfung durch den BfDI müssen Sie nachweisen können, auf welcher Grundlage Sie die Daten verarbeitet haben.
Zusammenfassung
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Kunde hat Nummer freiwillig gegeben + aktuelle Geschäftsbeziehung | Ja, auf Basis berechtigten Interesses |
| Kunde hat ausdrücklich zugestimmt | Ja, ohne Bedenken |
| Nummer aus externer Quelle | Nicht empfohlen |
| Nachricht enthält Angebot oder Incentive | Ausdrückliche Einwilligung empfohlen |
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